Mietkaution Gewerbe - Moneyfix®

Moneyfix® Mietkaution - Mietkautionsbürgschaft für ein Gewerbe


am 19.08.2014

Mediale Beachtung erhielt die Marke Moneyfix® vor allem durch die witzigen Werbespots mit Markus Majowski. Viele von uns haben so zum ersten Mal teils unbewusst das Thema Mietkautionsbürgschaft aufgenommen und haben sich anschließend darüber informiert. Wie bei der ebenfalls angebotenen Moneyfix® Mietkautionsversicherung im Privatbereich sind die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft fürs Gewerbe, für Firmen, Handwerker, Dienstleister und den Mittelstand schnell erläutert.

Vorteile für Mieter

Vorteile für den Vermieter

Beim Vermieter gern gesehen.

Die Moneyfix® Mietkaution „Gewerbe“ ist eine Kautionsversicherung auf erstes Anfordern, ein wesentlicher Punkt indem sich das Produkt von der ebenfalls durch die R+V abgesicherten Police von kautionsfrei unterscheidet. Diese Wohnbürgschaften sind bei Vermietern gern gesehen, da im Schadenfall nur juristische Schritte des Mieters die Auszahlung der Kautionssumme an den Vermieter verhindern können.

Fakten zur Moneyfix® Gewerbekaution:

Antrag Bürgschaft



Moneyfix Kosten für GewerbeMoneyFix™ gewerbliche Mietkaution - Kosten und Gebühren
5,75 % bzw. 7,0 % der Kautionssumme
Kaution Firmen 5,75 % Existenzgründer 7,0 %
4.000 € 250,00 € 280,00 €
7.500 € 431,25 € 525,00 €
10.000 € 575,00 € 700,00 €
15.000 € 862,50 € 1050,00 €
20.000 € 1150,00 € 1.400,00 €
Antrag Moneyfix® Mietkaution

Die Beantragung im Detail - welche Unterlagen sind notwendig?

Im Antrag sind die Daten zum Unternehmen, wie Branche, Gerichtsstand und Umsatz- bzw. Gewinnerwartung für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Zudem sind Miet- und Kautionshöhe sowie Begin und Laufzeit des Mietvertrages mitzuteilen.

Bis zu 20.000 Euro Bürgschaftssumme ist die Beantragung völlig unkompliziert. Neben dem ausgefüllten Antrag auf eine Kautionsbürgschaft benötigt die Deutsche Kautionskasse für eine gewerbliche Moneyfix® Kaution keine weiteren Dokumente oder Bescheinigungen.

Ab 20.000 Euro Kautionssumme ist eine Kopie des Mietvertrages einzureichen.


Wer erhält die Bürgschaftsurkunde?

Sie als Firma haben die Wahl, sich bei Bewilligung der gewerblichen Mietkautionsübernahme die Urkunde direkt zuschicken zu lassen. Der Versand kann auch direkt an den Vermieter erfolgen


Ablehnungen der Übernahme einer Mietkaution sind möglich.

Wie im Privatbereich mithilfe der Schufa haben die Versicherer auch im Gewerbebereich zahlreiche Möglichkeiten, die Bonität einzuschätzen. Auskünfte zur Bonität ihrer Firma und damit Basis für die Entscheidung, ob die Deutsche Kautionskasse die Mietkaution absichert, holen DKK bzw. die R+V Allgemeine Versicherung AG selbst ein. Anders als bei kautonsfrei muss z.B. die Creditreform Auskunft nicht selbst eingeholt werden. Die Versicherer greifen auf das HIS - System, einem Auskunftssystem, in dem Versicherungsaktivitäten und Schadensleistungen aus allen Versicherungsbereichen gespeichert sind, zurück.

Einige Gründe, warum Moneyfix® die Kaution ablehnen könnte:

Fazit: Die Gebühren und Mindestbeiträge sind absolut identisch zu denen bei kautionsfrei und damit attraktiv für Firmen mit höheren Kautionen ab 6.000 Euro. Für kleine Firmen empfehlen wir die dafür günstigere Versicherung über die DBK. Ein Argument für Moneyfix® ist die hohe Akzeptanz durch die Bekanntheit bei Vermietern und die Schadensregulierung auf erstes Verlangen.

Warum ist für Moneyfix® die Bonität der Firma so wichtig?

Die jährlichen Gebühren sind im Voraus zu zahlen - erst dann wird die Bürgschaft übernommen. Hier besteht wenig Risiko. Im Schadensfall steigt das Risiko für die Kautionskasse.

Beispiel: Sie können mehr als 3 Monate die Gewerbemiete nicht zahlen. Der Vermieter mahnt und irgendwann erhebt dieser bei Moneyfix® Anspruch auf die Kaution. Können Sie als Firma dem Anforderungsgrund nicht gerichtlich beglaubigt widersprechen z.B. in dem Sie die Rückstände zahlen, zahlt Moneyfix® bzw. die R+V bis max. zur Höhere der Kaution das Geld an den Vermieter aus.

Damit ist es nicht erledigt, wie so viele glauben. Es handelt sich nur um eine Vorleistung. Moneyfix® fordert die Auslage zu 100 % von ihnen zurück. Das sind die Bedingungen - die Mietkautionsbürgschaft ist keine klassische Versicherung. Genau aus diesem Grund „klopfen“ die Kautionskassen die Fakten zur Bonitätslage ab und prüfen ähnlich hart wie bei einer Kreditvergabe, ob das Risiko zur Kautionsübernahme tragbar erscheint.


Können wir die Kaution zurückholen?

Ist das Kapital knapp, versucht jedes Unternehmen alle Geldquellen aufzuspüren und in Anspruch zu nehmen. Gibt ihr Vermieter sein ok, kann eine schon geleistete Kaution gegen eine Mietkautionsbürgschaft getauscht werden. Moneyfix® unterstützt diese Option. Der Vorgang nennt sich Umwandlung. Das durch den Vermieter zurückgezahlte Geld oder die Rückgabe einer Bankbürgschaft steigt die Liquidität, das erhöhte Eigenkapital bietet dem Unternehmen neue Chancen und Möglichkeiten.


Kosten, Vertragszeit und Modalitäten

Die Kosten betragen für Unternehmen die länger als 15 Monate bestehen 5,75 % der Kautionssumme. Diese Gebühr wird jährlich nach Erteilung des SEPA-Mandats eingezogen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Natürlich haben Sie das Recht, den Vertrag zur Übernahme der gewerblichen Mietkaution durch Moneyfix® gesetzlich innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.


Wann ist eine Kündigung möglich?

Seitens der gewerbetreibenden Firma als Bürgschaftsnehmer kann jährlich unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dazu ist die Bürgschaftsurkunde an die Deutsche Kautionskasse zurückzusenden. Bei einer Kündigung des Mietvertrages ist die Kündigung auch unterjährig möglich. Die schon gezahlten Beiträge werden anteilig rückerstattet.

Gründe Moneyfix® zu kündigen?


Wer bürgt bei Moneyfix®?

Die Police kommt direkt von der R+V Versicherung. Ebenso wie bei kautionsfrei fungiert die Versicherung als Bürgschaftsgeber. Die gesamte Beantragung und Abwicklung sowie den Einzug der Gebühren übernimmt jedoch Moneyfix®.

Antrag Mietkautionsbürgschaft


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