Kritik der Vermieter an der Mietkautionsbürgschaft

Kritische Stimmen, wie sehen Vermieter die Mietkautionsbürgschaft?


am 06.05.2016

Kritik schlechter Ruf bei Vermieter

Sinn und Zweck dieser unabhängigen Webseite ist es, alle Parteien zum Thema Mietkautionsbürgschaft zu informieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie ihre persönliche Meinung als Vermieter, Immobilienmakler oder Verwalter teilen. Ob positiv oder negativ ist dabei völlig nebensächlich. Bitte schreiben Sie nicht allgemein, sondern konkret zu gemachten Erfahrungen mit der Hinterlegung der Mietkaution.

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Kritische Stimmen aus der Immobranche - wo liegen die Ursachen?

Wir beleuchten auf unserer Seite mietkautionsbuergschaft.eu nicht nur die Mieterseite, sondern möchten auch die Vermieter zu Vor- und Nachteilen des Finanzproduktes Kautionsversicherung informieren. Woher kommt der teils schlechte Ruf und ist die Kritik der Vermieter berechtigt? Kautionsfrei, kautionsfuchs, kautel und andere Anbieter werben mit 3 Vorteilen der Mietkautionsversicherung gegenüber einer Barkaution für den Vermieter.

  1. Der Verwaltungsaufwand bei Kautionsabsicherung durch eine Bürgschaft ist für den Vermieter geringer.
  2. Durch die strenge Bonitätsprüfung der Kautionskassen erhält der Vermieter nur seriöse, finanzstarke Mieter mit guter Bonität.
  3. Im Schadenfall z.B. durch Mietausfall erfolgt eine unkomplizierte und schnelle Regulierung durch den Risikoträger.

1. Geringere Verwaltungsaufwand beim Vermieter.

Der Vermieter ist rechtlich verpflichtet, eine Barkaution, die max. das 3-Fache der monatlichen Kaltmiete betragen darf und in max. 3 Raten zu Zahlen ist, auf einem Mietkautionskonto anzulegen. Dabei handelt es sich um ein treuhänderisch verwaltetes Mietkautionssparbuch auf den Namen des Vermieters. Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Banken, bei denen das Konto geführt wird, verlangen zudem Gebühren. Dem Mieter ist jährlich eine Abrechnung über die Zinserträge zu erstellen. Die Software der Hausverwaltungen, mit denen Abrechnungen und Mietkautionen verwaltet werden, ist teuer und mit Wartungskosten verbunden.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft hat der Vermieter nur die Bürgschaftsurkunde zu verwahren. Der Aufwand für das Hinterlegen (nicht bei der Inanspruchnahme) ist tatsächlich niedriger. Bei der Inanspruchnahme der Wohnbürgschaft ist ein Schadensformular auszufüllen und die Bürgschaftsurkunde der Versicherung vorzulegen. Es kommt oft zu Rückfragen und der Forderung, Dokumente und Beweismittel z.B. für eine Mietraumbeschädigung einzureichen. So ist dass bei Versicherungen. Für den Vermieter ist das mit einem gewissen Aufwand verbunden, der bei Hinterlegung von Barkautionen nicht besteht.

2. Bonitätsprüfung als Service für den Vermieter

Prüfen die Kautionskassen seriös die Bonität und Identität der Kunden? Die dem Vermieter als Vorteil verkaufte Bonitätsprüfung ist qualitativ von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich, wie im Artikel Mietkaution ohne Schufa nachzulesen:

Statement eines Vermieters aus Berlin:

Ich habe hier schon selbst meine Erfahrungen mit Mietern gemacht. Eine Abfrage bei infoscore hat für mich als Vermieter keinen substanziellen Wert. Geben Sie einfach mal Phantasienamen bei der Basler, kautionsfrei oder bei dem neuen Versicherer kautionsfuchs ein und Sie werden erstaunt sein, dass Sie IMMER eine Zusage bekommen. Das ist brandgefährlich, da ich als Vermieter aus so einer Bonitätsabfrage keine Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral noch auf die korrekte Identität des Mieters ziehen kann. Er kann schließlich alles eingeben und kommt auch immer durch. Ich habe es wie gesagt selbst ausprobiert und halte die meisten Anbieter nicht für ehrlich im Umgang mit der Bonitätsprüfung. Eine Schufa-Prüfung das einzig relevante Indiz, ob der Mieter etwas taugt oder nicht - und vor allem, ob es den überhaupt gibt (muss schließlich im Mietvertrag mit der Bürgschaftsurkunde übereinstimmen - wenn ich mit Phantasieangaben arbeite komme ich bei der Kautionskasse nicht durch). Ich frage mich nur bei all den Vermietern, die sich nicht so auskennen, ob der Unterschied zwischen Bonitätsprüfung mit infoscore und Bonitätsprüfung mit Schufa klar ist, wenn die so eine Bürgschaft akzeptieren. Deshalb sind zwei Sachen bei Bürgschaften aus meiner Erfahrung wichtig zu erwähnen: Es muss eine Bürgschaft auf erstes Anfordern sein, denn sonst akzeptiere ich sie nicht und zweitens muss eine Schufa-Prüfung erfolgen. Dies erfolgt meines Wissens nur bei Banken, also Bankbürgschaften oder der Deutschen Kautionskasse. Diese beiden Punkte würde ich immer prüfen, wenn mir jemand eine Bürgschaft egal von der Bank oder einer Versicherung vorlegt.

Unsere Meinung: Auch die Kautionskassen sollten Interesse an der guten Bonität eines Kunden haben, denn im Schadensfall fordern diese die Auslage zu 100 % vom Mieter zurück. Dem entgegen steht das Interesse, möglichst viele Mietkautionsbürgschaften zu verkaufen. Aus Sicht der Kautionskassen und Versicherer scheint die Rechnung aufzugehen. Bei der überwiegenden Anzahl der Bürgschaftsnehmer kommt es nicht zum Schadensfall. Die eingenommenen Jahresbeiträge für die Bürgschaften scheinen die Zahlungsausfälle bei wenigen Problemfällen zu kompensieren. Bedenken sollten die Anbieter der Kautionsversicherungen jedoch, dass ohne die Akzeptanz der Vermieter auch keine Bürgschaftsvereinbarung zustande kommt. Es gilt, den Ruf des Produktes "Mietkautionsbürgschaft" nicht zu beschädigen. Aus diesem Grund sollte die Vorprüfung per Schufa, auch wenn Sie mit Kosten für die Kautionsgeber verbunden ist und zu weniger Abschlüssen führen wird, zum Standard werden. Bei einer Kreditaufnahme ist das selbstverständlich.

Wir verstehen, dass Vermieter am liebsten die Bürgschaften der Deutschen Kautionskasse akzeptieren, und hoffen zumindest darauf, dass andere Anbieter ohne Schufa-Prüfung die Bonitätsprüfung per Infoscore ohne Identitätscheck nicht mehr als Vorteil für den Vermieter verkaufen.

3. Unkomplizierte Regulierung bei Mietausfall durch den Bürgschaftsgeber.

Wie im Statement des Berliner Vermieters zu lesen, ist es den Vermietern am liebsten, wenn es sich um eine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ handelt. Die Besonderheiten können Sie hier nachlesen. Nur kurz an dieser Stelle: Bei einer „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen erbrachte und juristisch sattelfeste Beweise des Mieters die Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter verhindern. Der Vermieter kommt schnell und unkompliziert an die Kaution. Ob es sich bei der Mietkautionsversicherung um eine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ handelt, sehen Sie in unserem Vergleichsrechner.

Vergleich Mietkautionsbürgschaften

Fazit: Logischerweise sind die Vermieter an zuverlässigen und bonitätsstarken Mietern interessiert. Eine 100 %ige Vorprüfung können die Vermieter im Rahmen einer Mietkautionsbürgschaft nur im Rahmen einer echten Bankbürgschaft wie der SWK Bank Mietkaution erwarten. Schlechte Erfahrungen und zu lasche Prüfung der Kautionskassen haben dazu geführt, dass nicht alle Anbieter von Kautionsversicherungen Akzeptanz bei den Vermietern finden.

Ob eine Mietbürgschaft akzeptiert wird, hängt neben persönlichen Erfahrungen des Vermieters von der Wohnungsmarktsituation ab. Hat der Vermieter Probleme, ein Objekt zu vermieten, wird er eine Bürgschaft eher akzeptieren als in Großstädten mit zig Bewerbern für eine Wohnung. Dort kann es sein, dass Barkautionen bevorzugt werden. Immer noch ist es die größte Angst der Vermieter, aufgrund von Verzögerungen im Schadensfall nicht schnell genug die Bürgschaft geltend machen zu können und das Geld von der Kautionskasse zu erhalten.


Bildquellen: Rudie - fotolia.com



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