Untermieter oder Hauptmieter einer WG in Gemeinschaft - Vorteile und Nachteile.

Mietverhältnisse in einer Studenten-WG - was ist wichtig?


am 06.02.2015

Für dich als Studenten oder Auszubildenden, der sich für das Wohnen in einer WG interessiert wichtig zu wissen, wie WG-Mietverhältnisse in der Praxis rechtlich geregelt sind. Wer der Bewohner ist Hauptmieter oder stehen alle WG-Insassen im Mietvertrag? Solange jeder seine Miete ordnungsgemäß zahlt, alles kein Problem. Doch wenn das Geld von einem WG-Bewohner nicht kommt, ist die Art des Mietvertrages entscheidend, wer für die Mietschulden gegenüber dem Vermieter oder der Wohnungsverwaltung haftet.

  1. Hauptmieter und Untermieter

    Mietverträge bei Studenten WG

    Hierbei trägt der Hauptmieter alleinige Verantwortung und steht allein mit Wohnrecht im Mietvertrag. Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Für Zahlungsausfälle eines Untermieters muss der Hauptmieter aufkommen. Der Vermieter hat nur einen Ansprechpartner, was die Kommunikation erleichtert. Kommt dieser jedoch in eine finanzielle Schieflage, ist das ein Risiko für den Vermieter höher - er kann nicht direkt an einen der Untermieter herantreten. Die Mietkaution hat natürlich auch der Hauptmieter der WG zu leisten.

    Untervermietung bitte nur mit Vertrag!


    • Gefahr der Kündigung durch den Hauptmieter. Erfolgt eine Kündigung des Hauptmieters vom Eigentümer, besteht für den Untermieter kein Wohnrecht mehr - auch er muss ausziehen.

    Fazit zur Variante Untervermietung: Positiv sind unkomplizierte Kündigung auf eigenen Wunsch (beim Modell gemeinschaftlicher Mietvertrag schwieriger) und die Tatsache, nicht für Forderungen des Vermieters direkt haftbar gemacht werden zu können. Die mögliche Kündigung von Vermieter gegenüber Hauptmieter oder durch den Hauptmieter direkt bleibt ein Risiko.


  2. Gemeinschaftlicher Mietvertrag - alle stehen im Mietvertrag

    Gemeinschaftlicher Mietvertrag WG

    Alle Mieter einer WG-Wohnung stehen namentlich im Mietvertrag und bilden eine gesamtschuldnerische Haftungsgemeinschaft. Diese Variante wird von den Wohnungsverwaltungen bevorzugt, denn diese Vertragsgestaltung für WG-Mietverhältnisse garantiert der Vermieterpartei optimale Sicherheiten. Kommt ein WG-Bewohner nicht für die Miete auf, müssen die anderen Vertragsparteien dafür geradestehen. Auch die Mietkaution ist gemeinschaftlich zu stellen.

    Kündigung nur nach Zustimmung aller Hauptmieter.


    Die Kündigungsregelungen entsprechen ebenfalls dem Gemeinschaftsprinzip. Alle Mitmieter und der Vermieter müssen der Entlassung aus dem Mietvertrag zustimmen. Hier ist es sinnvoll, für diesen Fall eine separate vertragliche Vereinbarung zu treffen. Gerade bei Studenten ist ein kurzfristiger Auszug nichts Ungewöhnliches. Ist ein adäquater Nachmieter gefunden, sollte im Sinne aller ein Ausscheiden aus dem Mietvertrag kein Problem darstellen. Weitere Informationen bekommst du z.B. unter mietrecht.org.

    Fazit gemeinschaftlicher Mietvertrag: Alle für einen, einer für alle - der gemeinschaftliche Mietvertrag kann zu Verpflichtungen führen, die über den eigenen Verantwortungsbereich hinausgehen. Wichtig ist es, die Kündigungsmodalitäten genau festzulegen.

    Mietkautionsbürgschaften für gesamte WG möglich?

    Die meisten Anbieter z.B. kautel erlauben es nur zwei Antragstellern gemeinsam eine Mietkautionsbürgschaft abzuschließen. Das Risiko einer Ablehnung steigt, denn die Bonität beider Antragsteller muss ok sein. Ist die WG größer, bleibt nur die herkömmliche Variante, die Kaution auf ein Mietkautionskonto beim Vermieter einzuzahlen.

    Mehr zum Beantragen einer Mietkautionsbürgschaft als Student »


  3. Einzelne Mietverträge für jeden WG Mieter sind selten.

    Diese Variante wollen die Vermieter nur noch selten, denn einzelne Mietverträge bergen einen hohen Verwaltungsaufwand. Separate Kündigungsfristen, unterschiedliche Kautionsformen und Kautionshöhen sind bei großen WG's kaum zu verwalten. Das Modell der gesamtschuldnerischen Haftung (2.) kommt dem Sicherheitsbedürfnis der Vermieter eher entgegen.

    Fazit: Viele Nachteile für Mieter und Vermieter bei dieser Variante der WG Mietvertragsgestaltung. Der Vermieter kann so z.B. ohne Zustimmung der WG neue Bewohner für ein Zimmer finden oder auch Zimmer Mietern kündigen und so das „Gefüge“ und damit das friedliche Zusammenleben empfindlich stören.



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